DER BETRIEB
(Betriebsbedingte) Kündigung: Die anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

(Betriebsbedingte) Kündigung: Die anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Rechtsanwälte Dr. Till Hoffmann-Remy / Dr. Frank Zaumseil, Frankfurt/M.

Es ist unklar, ob Arbeitgeber im Fall (betriebsbedingter) Kündigungen in Deutschland anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten im Ausland anbieten müssen. Die Verfasser setzen sich mit den bisher vorgebrachten Argumenten auseinander und kommen zu dem Schluss, dass diese für und gegen eine entsprechende Weiterbeschäftigungsobliegenheit genutzt werden können. Anhand einer erweiternden Auslegung von § 1 Abs. 2 KSchG unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck sowie der Folgen einer möglichen Weiterbeschäftigung im Ausland lehnen sie im Ergebnis eine Weiterbeschäftigungsobliegenheit in ausländischen Betrieben ab.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Sachverhalte mit Auslandsbezug
  • III. Grundsätze zur anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit
    • 1. Grundsätze der Weiterbeschäftigung
    • 2. Bezug nur auf innerdeutsche Betriebe?
  • IV. Widersprüchliche Entscheidungen der Instanzgerichte
    • 1. Sachverhalt
    • 2. Weiterbeschäftigung im Ausland verneint
      • a) 5.